Diese Seite möchten wir noch weiter ausbauen um Euch bei der Beantragung dieser Förderungen zu unterstützen.
Bildungspaket
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine
zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder Bezieher des
Kinderzuschlags.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
- Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 10 Euro gefördert
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird weiterhin mit 100 Euro jährlich (70 Euro für das erste, 30 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe weiterhin übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus
dem Regelsatz zu bestreiten sind.